Store Öffnungszeiten Westend Mo-Fr 12-19, Sa 11-18 Uhr | Glockenbach Mo-Fr 11-19, Sa 11-18 Uhr

Allgemeine Händlerbedingungen

Allgemeine Händlerbedingungen

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Händlerbedingungen für die Nutzung des Online-Marktplatzes „www.heisseliebe.store“

§ 1 Allgemeine Regelungen 
§ 2 Dienstleistungen von Phaedra from the block GmbH 
§ 3 Bewerbung, Zulassung und Zugang zum Marktplatz 
§ 4 Abschluss von Kundenverträgen auf dem Marktplatz 
§ 5 Pflichten der Händler, präsentierte Händlerwaren, Freistellung 
§ 6 Nutzungsrechte an vom Händler bereitgestellten digitalen Inhalten 
§ 7 Vergütung von Phaedra from the block GmbH 
§ 8 Haftung von Phaedra from the block GmbH 
§ 9 Vorübergehende Sperrung des Zugangs zum Markplatz 
§ 10 Vertragsdauer und Beendigung 
§ 11 Änderungen der AHB 
§ 12 Datensicherheit und Datenschutz 
§ 13 Einhaltung Vertraulichkeit durch Phaedra from the block GmbH
§ 14 Abtretung und Übertragung von Rechten
§ 15 Anwendbares Recht 
§ 16 Erfüllungsort 
§ 17 Gerichtsstand
§ 18 Salvatorische Klausel 
§ 19 Anlagen

Ergänzende Informationen gemäß der Bestimmungen der P2B-VO

(1) Informationen über zusätzliche Vertriebskanäle, Art. 3 Abs. 1 lit. d P2B-VO 
(2) Informationen über die Auswirkungen der AHB auf Rechte des geistigen Eigentums der Händler, Art. 3 Abs. 1 lit. e P2B-VO 
(3) Kein Ranking, Art. 5 P2B-VO 
(4) Informationen zu Nebenleistungen, Art. 6 P2B-VO
(5) Keine differenzierte Behandlung, Art. 7 P2B-VO 
(6) Zugang zu vom Händler bereitgestellten/generierten Daten, Art. 9 P2B-VO 
(7) Keine Einschränkungen des Angebots über andere Dienste, Art. 10 P2B-VO 

2. Besondere Bedingungen für den stationären Verkauf im Ladengeschäft von Phaedra from the block GmbH “heißeliebe Store”

§ 1 Dienstleistungen, Rechte und Pflichten des Phaedra from the block GmbH
§ 2 Rechte und Pflichten der Händler
§ 3 Unterstützung durch den Händler
§ 4 Vergütung von Phaedra from the block GmbH
§ 5 Auszahlung des Verkaufserlöses an den Händler
§ 6 Abführung von Steuern
§ 7 Preise, Eigentum und gewerbliche Schutzrechte
§ 8 Haftung

  1. Allgemeine Händlerbedingungen für die Nutzung des Online-Marktplatzes „www.heisseliebe.store“

§ 1 Allgemeine Regelungen

  1. Die Phaedra from the block GmbH GmbH, Parkstraße 4, 80339 München, Deutschland, eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 262796, weitere Informationen siehe www.heisseliebe.store/impressum (nachfolgend bezeichnet als „Phaedra from the block GmbH“), vertreten durch die Geschäftsführerin Phaedra Richter-Schwarz, bietet Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend bezeichnet als „Händler“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, das Handelssystem auf dem von Phaedra from the block GmbH GmbH betriebenen Online-Marktplatz unter www.heisseliebe.store (nachfolgend bezeichnet als „Marktplatz“) gemäß den Vorgaben dieser Allgemeinen Händlerbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AHB“) dauerhaft zu nutzen.
  1. Der Marktplatz ist eine Plattform, die Händlern die Möglichkeit bietet, Güter, wie etwa Lebens- und Genussmittel (Speisen, Weine und Sekte, Olivenöle, etc.), Kleidung, Dekorationsartikel, Accessoires, Möbel und Elektronikartikel, Schmuck, Keramik, Pflanzen, Elektronik, Kunst, Print, Kosmetik, Haustieraccessoires, Online Kurse, Downloads, Schuhe, Kerzen, Düfte,  Möbel, Digitale Inhalte und Spielwaren (nachfolgend bezeichnet als „Händlerware“) interessierten Nutzern des Marktplatzes (nachfolgend bezeichnet als „Endkunden“) zu präsentieren und die Endkunden auf die Internetseiten der Händler weiterzuleiten.
  1. Der Händler kann seine Händlerware den Endkunden, ungeachtet dessen, ob der Endkunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, auf dem Marktplatz präsentieren und den Endkunden die Möglichkeit anbieten, über die Internetseite des jeweiligen Händlers Kundenverträge abzuschließen. Die über die Internetseiten des jeweiligen Händlers zustande gekommenen Kundenverträge stellen von Phaedra from the block GmbH unabhängige, eigenständige Rechtsbeziehungen zwischen dem Händler und dem Endkunden des Händlers dar. Phaedra from the block GmbH ist in diese Rechtsbeziehungen nicht involviert.
  1. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Freiberufler werden von der Teilnahme am Marktplatz als Händler ausgeschlossen.
  1. Die AHB enthalten abschließend die zwischen Phaedra from the block GmbH und dem Händler geltenden Bedingungen für die von Phaedra from the block GmbH im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Geschäftsbedingungen des Händlers finden im Verhältnis zwischen Phaedra from the block GmbH und dem Händler keine Anwendung, auch wenn Phaedra from the block GmbH ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von Phaedra from the block GmbH schriftlich anerkannt worden sind. Selbst wenn Phaedra from the block GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Händlers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  1. Mit der Zulassung nach § 3 erkennt der Händler die vorliegenden AHB als maßgeblich an.
  1. Im Einzelfall zwischen Phaedra from the block GmbH und dem Händler getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AHB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Phaedra from the block GmbH maßgebend.
  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Händlers in Bezug auf den Vertrag mit Phaedra from the block GmbH (z.B. Fristsetzung oder Mahnungen), sind, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen der AHB nicht abweichend geregelt, unter Ausschluss der Textform in Schriftform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  1. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AHB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  1. Für die Teilnahme am Marktplatz als Endkunde, der eigene Produkte von Phaedra from the block GmbH über www.heisseliebe.store erwirbt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Phaedra from the block GmbH (im Folgenden „AGB“), abrufbar unter www.heisseliebe.store/allgemeine_geschaeftsbedingungen/. Im Falle von Widersprüchen haben die Regelungen dieser AHB gegenüber den AGB Vorrang.

§ 2 Dienstleistungen von Phaedra from the block GmbH

  1. Der von Phaedra from the block GmbH bereitgestellte Marktplatz ist eine Plattform für das Präsentieren von Händlerwaren wie in § 1 Absatz 2 näher beschrieben.
  1. Die Dienstleistungen von Phaedra from the block GmbH als Plattformbetreiber bestehen aus:

(a) Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes nach Zulassung des Händlers gemäß § 3;

(b) Schaffung von technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Ermöglichung von  Vertragsabschlüssen auf den jeweiligen Internetseiten der Händler durch vom Endkunden gestellte Anfragen an den Händler über den Kauf von Händlerware und/oder Dienstleistungen gemäß § 4 der AHB;

(c) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen dem Händler und dem Endkunden;

    1. Phaedra from the block GmbH weist darauf hin, dass die Datenkommunikation über das Internet nach derzeitigem Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder nicht jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann. Phaedra from the block GmbH bemüht sich, den Marktplatz sowie alle angebotenen Dienstleistungen möglichst konstant verfügbar zu halten. Phaedra from the block GmbH schuldet eine Verfügbarkeit des Marktplatzes für die vereinbarten Leistungen von 98 % im Jahresmittel am Routerausgang des Servers von Phaedra from the block GmbH (nachfolgend bezeichnet als „Übergabepunkt“). Verfügbarkeit meint dabei die technische Nutzbarkeit des Marktplatzes am Übergabepunkt. Die vordefinierte Verfügbarkeit schließt erforderliche Wartungsarbeiten ein. Eine Unterbrechung darf nicht länger als für 48 Stunden fortbestehen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, soweit diese Probleme nicht im Einflussbereich von Phaedra from the block GmbH liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Stromausfälle, Verschulden Dritter, nicht zu erreichen ist.
    2. Weitere Leistungen erbringt Phaedra from the block GmbH nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit dem Händler.

§ 3 Bewerbung, Zulassung und Zugang zum Marktplatz

  1. Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes als Händler ist die Zulassung durch Phaedra from the block GmbH. Der Marktplatz steht dem Händler nur dann zur Verfügung, wenn er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des HGB oder juristischen Person des öffentlichen Rechts ist und er über eine eigene Internetseite zum Abschluss von Kaufverträgen mit dem Endkunden verfügt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Freiberufler sind von der Teilnahme am Marktplatz als Händler ausgeschlossen.
  1. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.
  1. Der Händler kann sich um eine Zulassung bei Phaedra from the block GmbH bewerben, indem er eine E-Mail an servus@heisseliebe.store schreibt. Hierbei handelt es um einen der Zulassung nach Absatz 5 vorgelagerten Schritt.
  1. Mit Absenden der Bewerbung willigt der Händler ein, ihn unter der im Rahmen der Bewerbung angegebenen E-Mail-Adresse zu kontaktieren, um Einzelheiten zur Bewerbung, insbesondere bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten zu klären. Es obliegt dem Händler, sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse existiert, korrekt angegeben ist und der Händler unter dieser E-Mail-Adresse E-Mails von Phaedra from the block GmbH empfangen kann. Automatische SPAM-Filter sind entsprechend zu konfigurieren bzw. zu überwachen.
  1. Phaedra from the block GmbH wird daraufhin die Bewerbung des Händlers prüfen und ihm per E-Mail eine Annahme oder Ablehnung der Bewerbung mitteilen.
  1. Im Falle einer Annahme der Bewerbung verschafft Phaedra from the block GmbH dem Händler Zugang zur “Designers Area” auf der Internetseite www.heisseliebe.store. In der Designer Area hat der Händler seine Firmendaten, Bankdaten für Lastschrift, Profilbeschreibung, Social Media Kontakte (Tiktok, Instagram, LinkedIn, etc.), seine Domain und seine E-Mail Adresse in der entsprechenden Maske zu hinterlegen sowie ein Bild seines Logos, ein Mood-Bild und ein Profilbild hochzuladen. Der Händler kann auf seiner Händlerseite maximal 20 verschiedene Produkte aufnehmen. Varianten eines bestimmten Produkts (z.B. verschiedene Farben) zählen nicht als zusätzliches Produkt.
  1. Der Händler versichert, dass der von ihm gewählte Nutzername nicht gegen geltendes Recht verstößt und keine Rechte Dritter, insbesondere Rechte des geistigen Eigentums wie Marken- oder sonstige Kennzeichenrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzt. Phaedra from the block GmbH nimmt insoweit keine Prüfung vor.
  1. Mit dem Speichern der Informationen in der Maske gibt der Händler einen rechtsverbindlichen Zulassungsantrag und damit ein Angebot im Sinne des § 145 BGB auf Abschluss eines Vertrags mit Phaedra from the block GmbH auf Grundlage der vorliegenden AHB ab. Mit dem Speichervorgang stimmt der Händler den AHB und der bei Vertragsschluss aktuellen Datenschutzerklärung www.heisseliebe.store/datenschutzerklaerung zu.
  1. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch die Freischaltung der Funktionalitäten des Marktplatzes. Durch die Zulassung kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen Phaedra from the block GmbH und dem jeweiligen Händler nach diesen AHB zustande. Die vom Händler zu zahlende Vergütung richtet sich nach § 7. 
  1. Der Händler steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen der Übermittlung der Datei gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Phaedra from the block GmbH alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Phaedra from the block GmbH behält sich vor, den Händler hinsichtlich der gemachten Angaben in regelmäßigen Abständen zu kontaktieren. Der Händler ist für die Aktualisierung der gemachten Angaben allein verantwortlich und hat Änderungswünsche Phaedra from the block GmbH mitzuteilen.
  1. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Händlers. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
  1. Der Vertragstext besteht aus der übersendeten Datei, der erklärten Annahme der Phaedra from the block GmbH, diesen AHB sowie der Datenschutzerklärung. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch Phaedra from the block GmbH erfolgt nicht.

§ 4 Abschluss von Kundenverträgen zwischen dem Händler und dem Endkunden

  1. Der Abschluss von Kundenverträgen zwischen Händlern mit eigener Website zum Verkauf ihrer Waren und/oder Dienstleistungen und dem Endkunden erfolgt nach dem folgenden Ablauf:

(a) Phaedra from the block stellt mit den auf www.heisseliebe.store dargestellten Angeboten lediglich Informationen der Händler für die Nutzung durch Endkunden zur Verfügung. Phaedra from the block GmbH und die Händler betreiben ihre jeweiligen Internetauftritte im Übrigen unabhängig voneinander.

(b) Phaedra from the block GmbH distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten auf den Internetseiten der Händler, zu denen Links auf von Phaedra from the block GmbH betriebenen oder gehosteten Internetauftritten führen. Phaedra from the block GmbH hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten sowie deren Unterseiten.

(c) Phaedra from the block GmbH behält es sich vor, Teile der angezeigten Angebote oder alle Angebote ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

(d) Die dargestellten Angebote der Händler sind keine Angebote der Phaedra from the block GmbH. Durch die Nutzung des Service entsteht zwischen dem Endkunden und der Phaedra from the block GmbH keine vertragliche Beziehung in Bezug auf die Angebote. Verträge über den Erwerb der in den Angeboten dargestellten Produkte oder Dienstleistungen werden ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem Händler geschlossen. Insoweit können Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Händlers zur Anwendung kommen.

(e) Bei Interesse an einem Angebot wird der Endkunde zu dem Internetauftritt des Händlers weitergeleitet, von dem das betreffende Angebot stammt. 

  1. Der Händler wird sodann die gesamte weitere Abwicklung des mit dem Endkunden geschlossenen Vertragsverhältnisses eigenständig und in eigener Verantwortung vornehmen.
  1. Der Händler wird in eigener Verantwortung insbesondere folgende weitere Leistungen und Schritte der Vertragsabwicklung übernehmen:
            • die Zahlungsabwicklung
            • die Rechnungserstellung und den Rechnungsversand,
            • das Fulfillment, insbesondere das Warenlager und das Warenmanagement, die Verpackung, logistische Leistungen wie den Versand und die Übergabe an einen vom Händler beauftragten Versand dienstleister,
            • die Abwicklung von Beschwerden der Endkunden,
            • die Abwicklung von durch Endkunden erklärten Widerrufen und / oder Retouren,
            • die Abwicklung von Ansprüchen – sei es vertraglicher oder gesetzlicher Natur – der Endkunden gegen den Händler aus und im Zusammenhang mit den zwischen dem Händler und den Endkunden geschlossenen Verträgen,
            • die Abwicklung von Ansprüchen – sei es vertraglicher oder gesetzlicher Natur – des Händlers gegen den Endkunden aus und im Zusammenhang mit den zwischen dem Händler und den Endkunden geschlossenen Verträgen,
            • die buchhalterische und steuerliche Abwicklung
  1. Phaedra from the block GmbH übernimmt hinsichtlich der über den Marktplatz geschlossenen Verträge zwischen dem Händler und dessen Endkunden weder eine Garantie noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Händlerwaren.
  1. Phaedra from the block GmbH kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Händler und/oder Endkunden übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des jeweils anderen Vertragspartners zu informieren.
  1. Phaedra from the block GmbH behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur des Marktplatzes sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Händler geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Phaedra from the block GmbH wird die Händler des Marktplatzes über die Änderungen entsprechend informieren.
  1. Für alle Transaktionen auf dem Marktplatz gilt ausschließlich die für den Marktplatz maßgebliche Systemuhrzeit.

§ 5 Pflichten der Händler, präsentierte Händlerwaren, Freistellung

  1. Allgemeine Pflichten

Eine Präsentation von Händlerware über den Marktplatz darf nicht erfolgen, wenn

(a) die Angaben zur Leistung so unvollständig sind, dass sich Gegenstand der Leistung oder Preis nicht bestimmen lassen;

(b) das Angebot, der Abschluss oder die Durchführung des Vertrags über die Infrastruktur des Händlers nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Händlerwaren präsentiert werden, deren Angebot, Verkauf oder Durchführung gegen Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für Händlerwaren mit Bezug zu Pornographie, jugendgefährdenden oder gewaltverherrlichenden Inhalten, Waffen, Drogen oder anderen Produkten, die ein Risiko für die Verbrauchersicherheit darstellen,Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und Parteien, lebende Tiere, Tabakwaren, etc.. Der Händler sichert in diesem Zusammenhang zu, dass der Inhalt seiner Präsentation, insbesondere auch die von ihm zur Darstellung des Angebots und/oder zur Beschreibung der Leistungen zur Verfügung gestellten Dateien wie Texte, Bilder, Videos, etc. nicht die Rechte Dritter, insbesondere keine Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder sonstige Kennzeichenrechte verletzen. Phaedra from the block GmbH ist nicht verpflichtet, die Präsentation der Händlerware hierauf zu überprüfen; der Händler trägt hierfür die alleinige Verantwortung;

(c) das Angebot, der Abschluss oder die Durchführung des Vertrags, den AHB oder AGB von Phaedra from the block GmbH zuwiderläuft.

Phaedra from the block GmbH ist in den vorstehenden Fällen berechtigt, eine solche Präsentation von Händlerware unverzüglich vom Marktplatz zu entfernen.

  1. Gestaltung der Präsentation von Händlerware

(a) Der Händler trägt die alleinige Verantwortung dafür, im Rahmen seiner Präsentation von Händlerwaren auf dem Marktplatz wahrheitsgemäße und vollständige

      • Angaben über die Beschaffenheit der Händlerware, insbesondere gegebenenfalls erforderliche Angaben zu Menge, Preis bzw. ggf. Grundpreis, bestimmten Eigenschaften und Merkmalen, Verwendungszwecken, Maßen und Größe, Materialien, bestimmten Funktionen, Funktionsweise, Kompatibilität, etc. und
      • Informationen zur Verfügbarkeit der Händlerware zu machen.

(b) Der Händler trägt eigenverantwortlich die Sorge dafür, dass Produktinformationen den technischen Anforderungen für eine Darstellung auf den Internetseiten des Marktplatzes genügen.

(c) Für fehlerhafte, insbesondere unvollständige oder nicht aktuelle Produktinformationen übernimmt Phaedra from the block GmbH keine Haftung. Phaedra from the block GmbH prüft allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers sowie gegebenenfalls weitere Vertragsbestandteile nicht.

  1. Anforderungen an vom Händler angebotene Händlerware:

(a) Der Händler bietet alle Waren, die er im stationären Verkauf im Ladengeschäft der Phaedra from the block GmbH heißeliebe Store, Parkstraße 4, 80339 München anbietet, auch auf dem Online-Marktplatz zum Kauf an.

(b) Das Angebot von Gebrauchtware ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Phaedra from the block GmbH unzulässig.

(c) Das Angebot von Dienstleistungen jeglicher Art ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Phaedra from the block GmbH unzulässig.

(d) Der Händler sichert in diesem Zusammenhang zu, dass ihm sämtliche Rechte an der jeweiligen Händlerware zustehen und insoweit auch keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegt. Insbesondere sichert der Händler zu, Eigentum und Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an der Händlerware und/oder berechtigt und verfügungsbefugt zu sein.

(e) Der Händler trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass von ihm angebotene Händlerware keine Rechte Dritter verletzt und im Einklang mit den AHB von Phaedra from the block GmbH stehen.

(f) Der Händler trägt die alleinige Verantwortung dafür, soweit für die jeweilige Händlerware eine Gebrauchsanleitung erforderlich ist, diese dem Endkunden zur Verfügung zu stellen.

(g) Händlerware, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, dürfen auf dem Marktplatz nur präsentiert werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Händlerware aufgenommen wurde und die Händlerware nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben wird. Der Händler trägt in diesem Zusammenhang unter anderem die alleinige Verantwortung dafür, Sorge zu tragen, dass bei Händlerwaren, die einer Altersbeschränkung unterliegen, eine Abgabe nur an Personen erfolgt, die das betreffende Mindestalter erreicht haben. Der Händler wird in eigener Verantwortung ein geeignetes, dem Stand der Technik entsprechendes Altersverifikationsverfahren durchführen und in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hinweisen.

  1. Freistellung

 

Der Händler wird Phaedra from the block GmbH von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen Phaedra from the block GmbH wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Händler eingestellten Angaben und/oder Inhalte geltend machen. Der Händler übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von Phaedra from the block GmbH einschließlich der für die Verteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten.

  1. Sonstige Pflichten des Händlers

 

Der Händler ist verpflichtet,

(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;


(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen Phaedra from the block GmbH umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Marktplatzes von Phaedra from the block GmbH zu beeinträchtigen;


(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz in zumutbaren Umfang mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Händler erforderlich ist;


(e) alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Der Händler trägt dafür Sorge, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanern behaftet sind. Der Händler verpflichtet sich, Phaedra from the block GmbH alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus Phaedra from the block GmbH von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der für die Verteidigung anfallender Gerichts- und Anwaltskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Händler gegen Phaedra from the block GmbH geltend machen.

§ 6 Nutzungsrechte an vom Händler bereitgestellten digitalen Inhalten

  1. Soweit der Händler Phaedra from the block GmbH Daten oder sonstige Inhalte (Texte, Bilder, Produktfotos, Broschüren, Videos, Firmen-/Unternehmensnamen, Marken, sonstige Kennzeichen, etc.) des Händlers (nachfolgend bezeichnet als „digitalen Inhalte“) zur Einstellung in den Marktplatz bereitstellt, können an diesen digitalen Inhalten Rechte des geistigen Eigentums, wie Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Kennzeichenrechte, Urheberrechte (Nutzungs- und Verwertungsrechte) oder Persönlichkeitsrechte bestehen und / oder diese digitalen Inhalte datenschutzrechtlich geschützt sein.
  1. Der Händler räumt Phaedra from the block GmbH hiermit das einfache, nicht-ausschließliche Recht ein, diese digitalen Inhalte bei Abfragen des Händlers über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu speichern, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu exportieren, anzupassen und in sonstiger Weise zu bearbeiten und zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der gegenüber dem Händler von Phaedra from the block GmbH übernommenen vertraglichen Verpflichtungen und zur Ausübung der Rechte von Phaedra from the block GmbH gemäß der AHB erforderlich ist. Dies umfasst auch die Vervielfältigung zum Zwecke der Datensicherung.
  1. Soweit der Händler Phaedra from the block GmbH die digitalen Inhalte auch dafür bereitstellt, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, umfasst die vorstehende Einräumung von Nutzungsrechten nach Absatz 2 auch solche Nutzungsrechte, die eine öffentliche Wiedergabe der digitalen Inhalte ermöglichen, unter anderem das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Verbreitungsrecht, das Senderecht und das Werberecht, also die Berechtigung von Phaedra from the block GmbH, digitale Inhalte in Online-Medien (z.B. Internetseiten, Social Media, Streaming, Werbebannern, etc.), in linearen Medien (z.B. Fernsehen, Radio, Kino, etc.) oder in Printmedien (z.B. Magazinen, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Flyer, etc.) zur Verkaufsförderung zu nutzen.


§ 7 Vergütung von Phaedra from the block GmbH

  1. Phaedra from the block GmbH erhält vom Händler eine Vergütung für die Bereitstellung des Online-Marktplatzes und die Platzierung und den Verkauf der Händlerware im stationären Ladengeschäft (siehe Abschnitt 2. der AHB). Die Vergütung beträgt grundsätzlich 190 Euro zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
  1. In dem Fall, in dem der durch Verkäufe im stationären Ladengeschäft heißeliebe Store, Parkstraße 4, 80338 München erwirtschaftete Brutto-Umsatz eines Händlers in einem Kalendermonat EUR 1.000,- übersteigt, erhält Phaedra from the block GmbH 15% dieses Brutto-Umsatzes als Kompensation für die durch den erhöhten Umsatz entstehenden Mehrkosten für die Phaedra from the block GmbH (insbesondere Gebühren für elektronische Zahlung, Verpackung, Buchhaltung, usw.). 
  1. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden – sofern nicht anders vereinbart – monatlich abgerechnet und zum jeweils geltenden Steuersatz fällig.
  1. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken sowie im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Händler einverstanden.

§ 8 Haftung von Phaedra from the block GmbH

  1. Phaedra from the block GmbH haftet uneingeschränkt in Fällen

(a) des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit,
(b) der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.

  1. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht) ist, ist die Haftung von Phaedra from the block GmbH der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Phaedra from the block GmbH bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Als Kardinalpflicht gilt eine solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
  1. Phaedra from the block GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.

(a) Der Händler hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik. Für den Verlust von Daten haftet Phaedra from the block GmbH nach Maßgabe der vorstehenden Absätze daher nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Händlers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(b) Die Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von Phaedra from the block GmbH auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Händler verursacht worden sind.

  1. Für von Phaedra from the block GmbH nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt Phaedra from the block GmbH keine Haftung.
  1. Dem Händler ist bekannt, dass die Erstellung einer darstellungsfehlerfreien Webseite für alle verfügbaren Browser nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist.
  1. Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet Phaedra from the block GmbH weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet Phaedra from the block GmbH nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.
  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Phaedra from the block GmbH.
  1. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes oder der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“)) bleiben unberührt.

§ 9 Vorübergehende Sperrung des Zugangs zum Markplatz

  1. Phaedra from the block GmbH ist berechtigt, einem Händler die Zulassung zum Online-Marktlatz entziehen, wenn

(a) der Händler unter Verstoß gegen die AHB bewusst falsche Angaben macht, insbesondere bewusst unwahre Angaben zum Unternehmensnamen oder seiner Anschrift macht;

(b) der Händler mittels seines Zugangs zum Marktplatz Handlungen vornimmt, die gegen das geltende Recht verstoßen, insbesondere gegen gesetzliche Vorschriften, gerichtliche oder behördliche Anordnungen verstößt oder Rechte Dritter verletzt oder eine deliktische oder strafrechtlich relevante Handlung oder den Versuch einer solchen vornimmt (z.B. Betrug);

(c) der Händler gegen die Bestimmungen dieser AHB, insbesondere die in § 5 geregelten Pflichten verstößt und den Verstoß auch nach einer von Phaedra from the block GmbH gesetzten, angemessenen Frist nicht abstellt und beseitigt; und / oder

(d) der Händler sich mit der zu leistenden Zahlung gemäß der nach § 7 bestehenden Zahlungspflicht um mehr als sechs Wochen in Verzug befindet.

(e) hinsichtlich eines Falles dieses Absatzes Buchstabe (b) der begründete Verdacht besteht. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Phaedra from the block GmbH davon in Kenntnis setzen.

  1. Phaedra from the block GmbH wird dem Händler in diesem Fall den Grund oder die Gründe der Sperrung vor oder zeitgleich mit dem Wirksamwerden der Sperrung auf einem dauerhaften Datenträger (schriftlich, per Fax oder E-Mail) mitteilen.
  1. Die Sperre nach vorstehendem Absatz 1 Buchstabe (e) wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

§ 10 Vertragsdauer und Beendigung

  1. Der diesen AHB zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch Phaedra from the block GmbH gemäß § 3 Absatz 8.
  1. Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung zum Januar oder Februar eines Jahres ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 10 Abs. 3) bleibt hiervon unberührt. 
  1. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für Phaedra from the block GmbH besteht insbesondere in den folgenden Fällen:

(a) Der Händler nimmt mittels seines Zugangs zum Marktplatz Handlungen vor, die gegen das geltende Recht verstoßen, insbesondere die gegen gesetzliche Vorschriften, gerichtliche oder behördliche Anordnungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, insbesondere die eine deliktische oder strafrechtlich relevante Handlung oder den Versuch einer solchen darstellen (z.B. Betrug);

(b) Der Händler verstößt gegen die Bestimmungen dieser AHB, insbesondere die in § 5 geregelten Pflichten, und der Verstoß wird auch nach einer von Phaedra from the block GmbH gesetzten, angemessenen Frist nicht abstellt und beseitigt;

(c) Der Händler befindet sich mit der zu leistenden Zahlung gemäß der nach § 7 bestehenden Zahlungspflicht um mehr als sechs Wochen in Verzug; und / oder

(d) Es bestehen andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von Phaedra from the block GmbH liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

(e) Phaedra from the block unterliegt gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung des Zugangs zum Marktplatz und der damit verbundenen Dienste für den Händler erfordern und dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;


(f) Phaedra from the block GmbH das Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt;


(g) Phaedra from the block GmbH nachweisen kann, dass der Händler wiederholt gegen die geltenden AHB verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung des Zugangs zum Marktplatz und der damit verbundenen Dienste geführt hat. In diesem Fall stellt Phaedra from the block GmbH dem Händler  unverzüglich eine Begründung für die Entscheidung über die Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger (schriftlich, per Fax oder E-Mail) zur Verfügung.

  1. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail wahren die Schriftform.

§ 11 Änderungen der AHB

  1. Änderungen dieser AHB werden dem Händler von Phaedra from the block GmbH auf einem dauerhaften Datenträger (schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) mitgeteilt.
  1. Widerspricht der Händler solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung nach Absatz 1, gelten die Änderungen als vereinbart.
  1. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Händler im Falle der Änderung der AHB in der Mitteilung nach Absatz 1 gesondert hingewiesen.
  1. Führt die Änderung der AHB auf Seiten des Händlers dazu, dass technische Anpassungen notwendig oder geschäftliche Anpassungen erforderlich werden, verlängert sich die in Absatz 2 genannte Frist um einen angemessenen Zeitraum, um es Händler zu ermöglichen, die aufgrund der Änderung notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen vorzunehmen. Phaedra from the block GmbH wird dem Händler insoweit eine von Absatz 2 abweichende Frist auf einem dauerhaften Datenträger (schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) mitteilen.
  1. Der Händler hat das Recht, den Vertrag mit Phaedra from the block GmbH vor Ablauf der Frist nach den Absätzen 2 und 4 zu kündigen. Eine entsprechende Kündigung entfaltet innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung gemäß Absatz 1 Wirkung, sofern für den Vertrag zwischen dem Händler und Phaedra from the block GmbH keine kürzere Frist gilt.
  1. Das vorstehende Kündigungsrecht tritt neben die Kündigungsrechte aus § 11.
  1. Der Händler kann nach Erhalt der Mitteilung nach Absatz 1 ausdrücklich durch eine schriftliche Erklärung oder durch eine eindeutige bestätigende Handlung auf die Fristen nach Absatz 2 oder Absatz 4 verzichten und auf diese Weise die Änderungen der AHB akzeptieren sowie auf das Kündigungsrecht nach Absatz 5 verzichten. Außer in Fällen des Absatzes 4 wird Einstellen neuer Händlerwaren auf dem Marktplatz als Akzeptanz der geänderten AHB und damit als Verzicht auf das Kündigungsrecht nach Absatz 5 durch den Händler gewertet.

§ 12 Datensicherheit und Datenschutz

  1. Die Server von Phaedra from the block GmbH sind dem Stand der Technik entsprechend gesichert, insbesondere durch Firewalls; dem Händler ist jedoch bekannt, dass für alle Nutzer des Marktplatzes die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg abgehört werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit, der im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.
  1. Mit der Zulassung nach § 3 übernimmt der Händler gegenüber Phaedra from the block GmbH und allen anderen Nutzern des Marktplatzes die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Händler eingehalten werden. Phaedra from the block GmbH ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO.
  1. Im Falle von Verstößen gegen die in Absatz 2 geregelten Pflichten des Händlers stellt der Händler Phaedra from the block GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter, auch öffentlich-rechtlicher Natur, sowie von den für die Verteidigung dieser Ansprüche gegebenenfalls anfallenden Kosten, insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten frei.

§ 13 Einhaltung Vertraulichkeit durch Phaedra from the block GmbH

  1. Phaedra from the block GmbH ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Händler erhaltene nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Händler darin ein, dass Phaedra from the block GmbH:

(a) die vom Händler im Rahmen der Bewerbung i.S.v. § 3 dieser AHB Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Händler mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;


(b) die vom Händler im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Unternehmenspräsentation eingepflegten Daten speichert und im Bereich des Marktplatzes für andere Nutzer zum Abruf bereithält;

  1. Phaedra from the block GmbH wird im Übrigen alle den Händler betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser AHB verwenden. Phaedra from the block GmbH behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn Phaedra from the block GmbH aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Händlers offenlegen muss.
  1. Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Phaedra from the block GmbH unter www.heisseliebe.store/datenschutz verwiesen.

§ 14 Abtretung und Übertragung von Rechten

  1. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten auf Seiten des Händlers aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Phaedra from the block GmbH. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
  1. Phaedra from the block GmbH ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Händler berechtigt, sich vom bestehenden Vertrag zu lösen.

§ 15 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 16 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist München, Deutschland.

§ 17 Gerichtsstand

  1. Ist der Händler Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB und hat er seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Phaedra from the block GmbH, München, Deutschland.
  1. Phaedra from the block GmbH ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Händlers gerichtlich geltend zu machen.
  1. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages und/oder dieser AHB unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag und/oder die AHB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

§ 19 Anlagen

Ergänzende Informationen gemäß den Bestimmungen der P2B-VO

Soweit nicht bereits in den vorstehenden AHB geschehen, informiert Phaedra from the block GmbH den Händler gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (nachfolgend bezeichnet als „P2B-VO“) wie folgt:

(1) Informationen über zusätzliche Vertriebskanäle, Art. 3 Abs. 1 lit. d P2B-VO:

Phaedra from the block GmbH nutzt keine zusätzlichen Vertriebskanäle und Partnerprogramme, über die die vom Händler angebotenen Händlerwaren vermarktet werden.

(2) Informationen über die Auswirkungen der AHB auf Rechte des geistigen Eigentums der Händler, Art. 3 Abs. 1 lit. e P2B-VO:

Der Händler bleibt Inhaber sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums an den von ihm eingestellten Inhalten (Bilder, Texte, Videos, Logos und sonstige Inhalte) und hält daher die Kontrolle über diese. Phaedra from the block GmbH werden in diesem Zusammenhang nur einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den Rechten des geistigen Eigentums des Händlers eingeräumt, um die vom Händler eingestellten Inhalte auf den Internetseiten des Marktplatzes sowie ggf. in Social Media darzustellen. Einzelheiten zum Umfang der einzuräumenden Nutzungsrechte an den Rechten des geistigen Eigentums des Händlers ergeben sich aus § 6 der AHB.

(3) Kein Ranking, Art. 5 P2B-VO:

Phaedra from the block GmbH nimmt auf dem Marktplatz kein Ranking der Händler im Sinne des Art. 5 P2B-VO vor. Neue Marken werden vorgestellt, jede Marke wird dabei berücksichtigt – es gibt insoweit keine Präferenz. Phaedra from the block GmbH behandelt alle Händler gleich. Phaedra from the block GmbH stellt keine Möglichkeiten zur Verfügung, dass Händler ein bestimmtes Ranking oder eine bestimmte Platzierung gegen Entgelt erwerben kann. Es gibt keine Präferenz einzelner Gruppen von Händlerwaren. Endkunden können bei der Suche nach Händlern oder Händlerwaren Suchbegriffe eingeben und Filter setzen (alphabetisch, neuste Produkte, Beliebtheit, Preis). Eine Auswahl von Händlerwaren in Newslettern und Social Media erfolgt nach saisonalen Themen.

(4) Informationen zu Nebenleistungen, Art. 6 P2B-VO:

Phaedra from the block GmbH bietet außer den Dienstleistungen als Betreiber des Marktplatzes zur Bereitstellung desselben für seine Nutzer – Händler und Endkunden – keine Nebenleistungen an. Händler sind abgesehen von den Händlerwaren nicht berechtigt, Nebenleistungen wie etwa Versicherungen, Abonnements, etc. anzubieten.

(5) Keine differenzierte Behandlung, Art. 7 P2B-VO:

Phaedra from the block GmbH nimmt auf dem Marktplatz keine differenzierte Behandlung eigener angebotener Produkte oder von Produkten von Unternehmen, die von Phaedra from the block GmbH beherrscht werden, im Sinne des Art. 7 P2B-VO vor.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Händler der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Phaedra from the block GmbH unter www.heisseliebe.store/datenschutz entnehmen.

(7) Keine Einschränkungen des Angebots über andere Dienste, Art. 10 P2B-VO:

Phaedra from the block GmbH legt den Händlern keine Einschränkungen dahingehend auf, Endkunden dieselben Händlerwaren auch zu anderen Bedingungen auf anderem Wege als über den von Phaedra from the block GmbH bereitgestellten Marktplatz anzubieten.

Stand: 11.02.2021

B. Besondere Bedingungen für den stationären Verkauf im Ladengeschäft von Phaedra from the block GmbH

Phaedra from the block GmbH betreibt neben dem Online-Marktplatz ein stationäres Ladengeschäft (nachfolgend "Ladengeschäft" genannt) in der Parkstraße 4, 80339 München, in dem Händler ihre Händlerware aus dem Online-Marktplatz zu den gleichen Bedingungen präsentieren können, wie sie in diesem Vertrag in seiner Gesamtheit festgelegt sind. 

Für die Zwecke dieses Vertrages wird das Ladengeschäft als Offline-Marktplatz betrachtet. Daher gelten alle Bedingungen für die Nutzung des Phaedra from the block GmbH Online-Marktplatzes, wie z.B. Anmelde-, Zulassungs-, Kündigungs-, Freistellungsregeln usw., auch für die Nutzung des Ladengeschäfts und die dort präsentierten Händlerwaren, soweit anwendbar.

§ 1 Dienstleistungen, Rechte und Pflichten der Phaedra from the block GmbH

  1. Der Händler ermächtigt Phaedra from the block GmbH, die Händlerware in eigenem Namen für Rechnung des Händlers im Ladengeschäft zu verkaufen. Phaedra from the block GmbH wird die Händlerware für Rechnung des Händlers in eigenem Namen im Ladengeschäft anbieten und verkaufen.
  2. Phaedra from the block GmbH steht die strategische und marketingtechnische Ausrichtung des Ladengeschäfts, einschließlich der Entscheidung, neue Produkt(gruppen) oder Marken in das Sortiment aufzunehmen und/oder bisher angebotene Produkt(gruppen) oder Marken nicht mehr anzubieten ohne jede Einschränkung zu.
  3. Phaedra from the block GmbH ist dafür verantwortlich, das Ladengeschäft nach bestem Wissen und Gewissen zu gestalten und zu organisieren, um die im Ladengeschäft präsentierte und verkaufte Händlerware zu fördern. Daher behält sich Phaedra from the block GmbH die alleinige Initiative und das Recht vor, die Ladengeschäftsfläche zu gestalten und zu organisieren, die Händlerware zu platzieren und jede Art von Anordnung im Ladengeschäft vorzunehmen. Phaedra from the block GmbH übernimmt keine Garantie/Gewährleistung in Bezug auf die Platzierung der Händlerware, welcher Art auch immer.
  4. Phaedra from the block GmbH nimmt auch im Ladengeschäft kein Ranking der Händler vor. Neue Marken werden vorgestellt, jede Marke wird dabei berücksichtigt – es gibt insoweit keine Präferenz. Phaedra from the block GmbH behandelt alle Händler gleich. Phaedra from the block GmbH stellt keine Möglichkeiten zur Verfügung, dass der Händler ein bestimmtes Ranking oder eine bestimmte Platzierung im Ladengeschäft gegen Entgelt erwerben kann. Es gibt keine Präferenz einzelner Gruppen von Händlerwaren.

§ 2 Rechte und Pflichten der Händler

  1. Der Händler kann die Händlerware, die er im Geschäft präsentieren und verkaufen möchte, frei wählen, sofern die gleiche Händlerware auch auf dem Online-Marktplatz zum Verkauf angeboten wird.
  2. Phaedra from the block GmbH wird den Händler rechtzeitig über den Abverkauf und etwaige niedrige Bestände seiner Händlerware informieren. Der Händler ist für die rechtzeitige Aufstockung seines Händlerwarenbestands im Geschäft verantwortlich.
  3. Die Kosten für den Versand der Händlerware an Phaedra from the block GmbH werden vom Händler getragen. Im Falle der Rücksendung der Händlerware an den Händler sind die Versandkosten ebenfalls vom Händler zu tragen. Die Pflicht zur Tragung der Versandkosten im Fall der Rücksendung der Händlerware von Phaedra from the block GmbH an den Händler ist unabhängig davon, aus welchem Grund die Rücksendung erfolgt.

§ 3 Unterstützung durch den Händler

Der Händler verpflichtet sich, Phaedra from the block GmbH zutreffende und wahrheitsgemäße Drucksachen und Werbemittel für dessen Händlerware zu überlassen und Phaedra from the block GmbH bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Diese Gegenstände bleiben im Eigentum des Händlers. Sie sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich an den Händler zurückzugeben, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht sind.

§ 4 Vergütung von Phaedra from the block GmbH

§ 7 von Abschnitt 1. dieser AHB für die Nutzung des Online-Marktplatzes „www.heisseliebe.store“ ist entsprechend anwendbar. Die dortig geregelte Vergütung schließt die Vergütung von Phaedra from the block GmbH für den Verkauf von Händlerware über das Ladengeschäft mit ein.

§ 5 Auszahlung des Verkaufserlöses an den Händler

  1. Phaedra from the block GmbH informiert den Händler bis zum 10. Tag eines Monats über die Höhe des im vorherigen Monats angefallenen Verkaufserlöses. Phaedra from the block GmbH überweist den angefallenen Verkaufserlös bis 10. Tag des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Verkaufserlös angefallen ist. Der überwiesene Betrag entspricht dem Umsatz-Erlös, wenn nicht vom Umsatz-Erlös gemäß § 7 Abs. 2 AHB 15 % abzuziehen sind. Der Händler ist dafür verantwortlich, die auf den Umsatz-Erlös anfallenden Steuern ordnungsgemäß abzuführen.
  2. Phaedra from the block GmbH behält sich das Recht vor, im Falle von Rücksendungen von Produkten des Händlers durch den Endkunden, diese dem Händler in Rechnung zu stellen.

§ 6 Abführung von Steuern

  1. Die Parteien vereinbaren, dass die Abführung aller Steuern, die auf die Händlerware erhoben werden (mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Einkommen von Phaedra from the block GmbH basieren), unabhängig davon, ob die Händlerware im stationären Ladengeschäft oder über den Online-Marktplatz www.heisseliebe.store verkauft wurde, in der Verantwortung des Händlers liegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verkaufssteuern, Mehrwertsteuer usw.), und dass der Händler diese Steuern, wie gesetzlich vorgeschrieben, an die zuständige Steuerbehörde melden und abführen muss.
  2. Händler mit deutschem Unternehmenssitz: Die Erlös-Gutschrift beinhaltet die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer (Brutto-Betrag).
  3. Kleinunternehmer: Gemäß § 19 UStG entspricht die Erlös-Gutschrift dem Netto-Betrag.
  4. Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland: Durch die Angabe der UID enthält die Gutschrift keine MwSt. Die gesetzlich geschuldete MwSt für Händler mit Sitz im EU-Ausland wird von Phaedra from the block GmbH an das Finanzamt abgeführt.

§ 7 Preise, Eigentum und gewerbliche Schutzrechte

  1. Der Händler ist allein für die Preisgestaltung der von ihm im Ladengeschäft verkauften Produkten verantwortlich. Der Händler muss den gewünschten Preis für jedes Produkt sowie etwaige Preisänderungen im Voraus mitteilen.
  2. Die Händlerware verbleibt bis zur Übereignung an den Kunden ausschließlich im Eigentum des Händlers. Entsprechendes gilt –unabhängig vom rechtlichen Grund hierfür – wenn Kunden Händlerware an Phaedra from the block GmbH zurückgeben.
  3. Phaedra from the block GmbH behandelt die Händlerware mit größter Sorgfalt. Ab Erhalt der Händlerware übernimmt Phaedra from the block GmbH die Verantwortung für Beschädigungen oder Diebstahl der Ware und ersetzt deren Verlust. Bei Diebstahl oder Beschädigung der Ware werden die Herstellungskosten (oder ein sogenannter Einkaufspreis der vermissten oder beschädigten Ware) an dem Händler gutgeschrieben. 
  4. Die Nutzungsrechte an den vom Händler zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten in Abschnitt 6 von Teil A) dieses Vertrages gelten auch für die im Geschäft präsentierte und verkaufte Händlerware. 
  5. Phaedra from the block GmbH darf die vom Händler zur Verfügung gestellte Händlerware oder sonstige digitale oder physischen Inhalte zu Marketing-, Werbe- und Informationszwecken fotografieren oder in sonstiger Weise nutzen. Phaedra from the block GmbH ist insoweit berechtigt, diese Inhalte zu vervielfältigen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu speichern und zu verbreiten, zu veröffentlichen, zu exportieren, zu adaptieren und in sonstiger Weise zu bearbeiten und zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zur Verkaufsförderung erforderlich ist.

§ 8 Haftung

  1. Auf Schadensersatz haftet Phaedra from the block GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Phaedra from the block GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzteren Fall ist die Haftung des Phaedra from the block GmbH auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  2. Der Händler haftet gegenüber Phaedra from the block GmbH insbesondere für Pflichtverletzungen, soweit diese zu Ansprüchen des Endkunden gegenüber Phaedra from the block GmbH führen („Produktmängel“). Produktmängel können insbesondere sein: fehlerhafte oder unvollständige Produktpräsentationen und Produktbeschreibungen, Lieferverzug, Nicht- und Falschlieferungen, offene und verdeckte Sach- und Rechtsmängel betreffend Händlerware, fehlende Warnhinweise und angeordnete Rückrufe. Der Händler stellt Phaedra from the block GmbH insoweit von sämtlichen begründeten Ansprüchen aufgrund von Produktmängeln (einschließlich Schadenersatzforderungen, Strafen, Zinsen sowie notwendigen und/oder sachgerechten Abwehrkosten und sonstigen Aufwendungen) auf erstes Anfordern frei. Phaedra from the block GmbH informiert den Händler unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt dem Händler die hierzu vorhandenen Unterlagen. Die Verteidigung gegen solche Ansprüche wird Phaedra from the block GmbH vorab mit dem Händler abstimmen.
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